ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GITT GmbH

Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

 

1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen:

(1) Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen von GITT GmbH mit dem Besteller. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Lizenzen der GITT GmbH, soweit in dem zwischen GITT GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Lizenz-, Dienst- oder sonstigen Vertrag keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Die Identität von GITT GmbH ist: GITT GmbH, Plathnerstraße 5, 30175 Hannover, Deutschland, Tel.: +49 511 65 61 08 , E-Mail: info@gittmbh.de, Homepage: www.amelements.de, Geschäftsführung: Herr Björn Melches, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE31 10 84 514, Gerichtsstand: Amtsgericht Hannover, HRB 25107.

(3) Der Besteller ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Widerspruchsklausel:

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen.

3 Vertragsschluss:

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, sobald der jeweilige Vertragspartner (GITT GmbH oder Anbieter) dem Kunden die Annahme per E-Mail (Auftrags- oder Annahmebestätigung) oder in anderer Art und Weise (z. B. durch Lieferung des Produkts) erklärt.

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen, ihn treffende Pflichten aus dem Vertragsschluss zu erfüllen und versichert, zum Abschluss des jeweiligen Vertrages sowie der zugehörigen Zahlungsverpflichtung berechtigt zu sein.

4 Auftrag:

Für die Auftragsbestätigung behält sich GITT GmbH eine Frist von einer Wochen vor. Eine Bestellannahme erfolgt ausdrücklich schriftlich.

5 Preise:

Lieferungen und Leistungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung geltenden GITT GmbH -Listenpreise berechnet. Sämtliche von GITT GmbH genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6 Zahlungsmodalitäten:

(1) Die Zahlung kann im Wege der Vorkasse durch Überweisung, PayPal und Kreditkarte erfolgen. Im Fall der Überweisung beginnt GITT GmbH mit dem Bearbeitung einer Bestellung erst nach Eingang der Zahlung, bei Zahlung durch PayPal und Kreditkarte umgehend.

(2) Beratung: Die Zahlungsbedingung beträgt 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung, die restlichen 50% innerhalb 30 Tage Netto ohne Abzug nach Auftragsabwicklung.

(3) 3D Druck Dienstleistung: Innerhalb 14 Tage Netto ohne Abzug

7 Lieferzeiten, Lieferorte:

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die GITT GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von GITT GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Gitt GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen GITT GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(2) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird GITT GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich GITT GmbH nur berufen, wenn Gitt GmbH den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

(3) GITT GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, mit denen auch Zwischenrechnungen entstehen können.

(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von GITT GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

(5) Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

(6) Die Lieferzeiten richten sich nach dem jeweiligen 3D Modell. Diese variieren, je nach Bauhöhe, verwendetem Material sowie dem verwendetem Drucker.

(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von GITT GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so ist GITT GmbH zum Rücktritt berechtigt oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder Sicherheitsleitung abhängig machen.

(8) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist GITT GmbH berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

8 Unterauftragnehmer:

GITT GmbH ist berechtigt, alle Leistungen nach dem Vertrag durch Unterauftragnehmer zu erbringen; die Haftung von GITT GmbH gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

9 Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Bestellungen im Eigentum der GITT GmbH.

10 Feedback, Veröffentlichungen:

GITT GmbH ist berechtigt, das Feedback und weiteres Know-how, das GITT GmbH durch die Vertragsleistungen erlangt, zu nutzen, um den eigenen Service und Produkte von GITT GmbH zu verbessern. Beide Parteien stellen sicher, dass bei akademischen Veröffentlichungen und Diskussionen keine Schutzrechte oder Geheimhaltungspflichten verletzt werden.

11 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten:

(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten Daten und/oder Erzeugnisse dergestalt frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch GITT GmbH keine Rechte Dritter (insb. aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner   dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

(2) Der Auftraggeber stellt GITT GmbH von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von GITT GmbH, bezüglich derer GITT GmbH auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen den Auftraggeber hat.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der GITT GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei GITT GmbH gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

(4) Der Auftraggeber überträgt GITT GmbH – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insb. aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, ggf. das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung bei Referenzen auf der Internetseite).

(5) Ist sich der Auftraggeber nicht sicher, ob sein Druckauftrag gegen Schutzrechte Dritter verstößt, kann er über eine Internetrecherche einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und/oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit der Prüfung zu einem Pauschaltarif beauftragen.

12 Datenschutz/Datensicherheit/Referenz:

GITT GmbH verwendet die persönlichen Daten der Auftraggeber ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Auf Wunsch übermittelt GITT GmbH dem Auftraggeber die von GITT GmbH gespeicherten Daten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von GITT GmbH hingewiesen.

13 Preise und Versandkosten, Abholung:

(1) Alle Preise, die von GITT GmbH angegeben werden, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn es liegt ein Tatbestand der Umsatzsteuerbefreiung vor.

(2) Die Versandkosten werden dem Auftraggeber in den Angeboten angegeben.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand ggf. bei Bedarf auch durch eine Spedition.

(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.

(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber über, sobald Gitt GmbH die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

(6) Die Versendung ist mit einem Warenwert bis zu 250,00 € versichert. Wünscht der Auftraggeber die Absicherung höherer Versicherungssummen, muss er dies angeben. Die vom Auftraggeber dann zu tragenden Mehrkosten betragen 4,50 € bei einer Versicherungssumme bis 2.500,00 €, sowie 18,00 € bei einer Versicherungssumme bis 25.000,00 €.

14 Sachmängelgewährleistung, Garantie:

(1) GITT GmbH haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings die Einschränkung in 15.

(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.

(3) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Farbe auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das gleiche gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Auch die unterschiedlich benutzen Verfahren, SLS, FDM, SLM, MJF, etc. können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. So ist es als normal anzusehen, das bei dem FDM Verfahren, die Nozzle immer an unterschiedlichen Punkten startet und das Filament aufträgt. Dies führt zum Teil zu einem leichten Versatz des Layers und ist aus heutigem Stand der Technik nicht gelöst. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt GITT GmbH ebenfalls keine Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber eine schriftliche Zusicherung abgegeben.

(4) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,

  1. a) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insb. §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist;
  1. b) bei Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Entdeckung gegenüber GITT GmbH schriftlich angezeigt hat.

15 Haftung:

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GITT GmbH seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GITT GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GITT GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GITT GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit GITT GmbH und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Die Firma GITT GmbH ist nur beratend tätigt und übernimmt daher keine Haftung für einen möglichen Gewinnausfall, sollte die Anschaffung der Systeme, sowie der dazugehörigen Systemkomponenten zu möglichen Ausfällen führen. Die GITT GmbH steht dem Auftraggeber beratend zur Seite und stellt ihm mögliche Optionen vor. Die Kaufentscheidung, sowie die Beschaffung selbst, tätigt ausschließlich der Auftraggeber und übernimmt somit die vollständige Verantwortung.

16 Verjährung:

Ansprüche bei Mängeln von Liefergegenständen verjähren bei neu hergestellten Liefergegenständen nach einem Jahr, bei gebrauchten Liefergegenständen nach sechs Monaten. Mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für Schadenersatzansprüche aufgrund eines Mangels.

Für Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Unternimmt Gitt GmbH bzgl. eines Liefergegenstandes die Nacherfüllung, führt dieses nicht zu einem Neubeginn der Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln in Bezug auf den nachgebesserten Liefergegenstand (einschließlich etwaiger Ersatz- oder Austauschteile) bzw. den nachgelieferten Ersatzgegenstand. Diese Rechte verjähren vielmehr unbeschadet der Nacherfüllung mit Ablauf der für den nachgebesserten oder ersetzen Liefergegenstand geltenden, verbleibenden Verjährungsfrist mit der Maßgabe, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach Abschluss der Nacherfüllung oder der Verweigerung weiterer Nacherfüllungsversuche eintritt.

17 Rechtswahl:

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Die UN- Kaufrechtskonvention (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) findet keine Anwendung.

18 Kündigung:

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann GITT GmbH als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

19 Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung:

(1) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 355 BGB ausschließlich für Verbraucher.

(2) Der Widerspruch muss ausdrücklich und schriftlich fristgemäß erfolgen.

Ein Rücksenden der bestellten Waren innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist allein reicht dafür nicht aus.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: GITT GmbH, Hollerithallee 17, 30149 Hannover, Deutschland, Tel.: +49 511 65 61 08,   E-Mail: info@gittmbh.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

20 Plattform der EU- Kommission zur Online-Streitbeilegung:

Für die außergerichtliche Einigung bei Verbraucherstreitigkeiten hat die Europäische Union eine Online – Plattform eingerichtet. https://ec.europa.eu/consumers/odr

21 Vertraulichkeit:

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltene geschäftliche und technische Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden, soweit und solange an deren vertraulicher Behandlung ein berechtigtes Interesse besteht. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger veröffentlicht werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte. Der Empfänger unterrichtet den Inhaber unverzüglich über das Vorliegen einer der genannten Ausnahmen oder wenn er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Vertrauliche Informationen dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, soweit es sich um Angestellte, Erfüllungsgehilfen oder Berater der Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen (zusammen: „Gehilfen“) handelt, die zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind und der Kenntnis für Zwecke des Vertrages bedürfen. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel von ihren Gehilfen beachtet werden. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.

22 Schlussbestimmungen:

(1) Auf Verträge zwischen GITT GmbH und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und GITT GmbH der Sitz von GITT GmbH.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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